Deshalb braucht es in der Schweiz ein Zusatzprotokoll zur UNO-Behindertenrechtskonvention. Es ermöglicht Menschen mit Behinderungen, sich bei Verletzung ihrer Rechte beim UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu beschweren.
Bei den UNO-Konventionen gegen die Folter, gegen die Rassendiskriminierung, für die Frauenrechte und die Kinderrechte hat die Schweiz das Zusatzprotokoll unterzeichnet. Bei der UNO-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen fehlt das Zusatzprotokoll immer noch. Es darf nicht sein, dass bei den Menschenrechten von Menschen mit Behinderungen eine Ausnahme gemacht wird.