Seit mehr als zehn Jahren gewährleistet die Kantonale Behindertenkonferenz Bern kbk den frühzeitigen Einbezug von direkt betroffenen Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen, wie es der vom Grossen Rat verabschiedete Behindertenbericht 2011 vorsieht. Sie weist Verwaltung und Politik auf Versorgungslücken hin und arbeitet bei unbefriedigenden Versorgungssituationen an der Entwicklung von geeigneten Lösungen mit. Indem sie von Beginn weg aktiv bei Gesetzgebungsprozessen mitwirkt und im regelmässigen Austausch mit den Direktionen steht, gibt sie den Menschen mit Behinderungen eine Stimme und ihren Anliegen Gewicht. Diese Arbeit will der Kanton ab 1.1.2022 nicht mehr finanzieren.
Die kbk fordert den Regierungsrat mit einer Petition auf, die Finanzierung der kbk sicherzustellen, um den systematischen Einbezug der Direktbetroffenen zu gewährleisten und auch gesetzlich zu verankern. Die Petition kann von allen unterschrieben werden.