Gesetzesänderungen in der Kinder- und Jugendhilfe und im Schulbereich

Gesetzesänderungen in der Kinder- und Jugendhilfe und im Schulbereich

Am 1. Januar 2022 haben die kantonalen Zuständigkeiten im Bereich Kinder mit Behinderungen geändert. Mit diesem Wechsel gehen auch Änderungen bei den Leistungen und Abläufen einher.

 

Hier findet ihr eine Übersicht der neuen Zuständigkeiten.

Wie diese Änderungen genau umgesetzt werden ist aktuell noch nicht ganz klar. Daher sind wir auf eure Rückmeldungen angewiesen. Solltet ihr in den nächsten Monaten Abläufe und Regelungen entdecken, die noch nicht rund laufen bitte unbedingt ein Mail an uns schreiben, oder uns kurz anrufen. So können wir diese im Herbst den Verwaltungen zurückmelden.

Die wichtigsten Änderungen für Kinder mit Behinderungen:

 

Sämtliche Schulfragen unter einem Dach (neu auch die Sonderbeschulung bei der Bildungs- und Kulturdirektion)

Die Bildungs- und Kulturdirektion ist für den Schulbereich zuständig. Diesen Bereiche regelt das Volksschulgesetz (VSG). Im Volksschulgesetz ändern u.a. folgende Dinge:

  • Der Anspruch auf Sonderschulbildung wird neu aufgrund der Bedürfnisse des Kindes ermittelt, nicht wie anhin primär basierend auf einer Diagnose. Die Erziehungsberatung führt ein standardisiertes Abklärungsverfahren durch.
  • Neu müssen nicht mehr die Eltern einen Sonderschulplatz suchen. Die Bildungs- und Kulturdirektion weist dem Kind einen passenden Sonderschul- oder Sonderschulheimplatz zu.
  • Für die Sonderschule gilt der Lehrplan der Regelschule. Die Schüler*innen streben in diesem Rahmen ihren Möglichkeiten entsprechende Lernziele an.

Weitere Infos findet ihr hier: Umsetzung VSG

 

Betreuungsgutscheine (Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion)

Die Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion ist für die Bereiche Prävention, Beratung und allgemeine Förderung, offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die familienergänzende Kinderbetreuung zuständig. Diese Bereiche regelt das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG). Hier hatten wir letzten Sommer eine Vernehmlassungsantwort zu den neuen Verordnungen geschrieben. Leider konnten wir als Behindertenorganisationen den Kanton noch nicht davon überzeugen, dass die KITA-Kosten für Kinder mit Behinderungen deutlich höher ausfallen, als von ihnen angenommen. Unser Ziel ist es, dass in Zukunft sämtliche behinderungsbedingten Mehrkosten für die familienergänzende Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand finanziert werden.

Neben den Beratungsangeboten sind die neuen Regelungen betreffend den Betreuungsgutscheinen für die familienergänzende Kinderbetreuung neu geregelt. Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen kann ein Pauschalbetrag pro Betreuungstag von CHF 50 gesprochen werden.

Die Informationen zu den Betreuungsgutscheinen finden Sie hier.

 

Unterbringung in Sonderschulheimen (neu bei der Direktion für Inneres und Justiz)

Die Direktion für Inneres und Justiz ist für den Bereich der besonderen Förder- und Schutzleistungen zuständig. Diesen Bereiche regelt das Kinderförder- und Schutzgesetz (KFSG).

Im KFSG ändert die Berechnungsgrundlage für die Kostenbeteiligung von Eltern an den Kosten für die stationäre Unterbringung (Elternbeitrag). Konkret wird die Kostenbeteiligung neu auf Basis des massgebenden Jahreseinkommens berechnet. Ist der Schulweg zu lang, sodass Kinder abends nicht nach Hause können, kann die Erziehungsberatung den Elternbeitrag streichen.

Weitere Informationen findet ihr hier: Umsetzung KFSG

Gemeinsam wachsen

Möchtet ihr euch mit anderen Eltern über verschiedenste Aspekte des Aufwachsens eures Kindes mit Behinderungen austauschen? Dann meldet euch an für unsere neue Onlineserie «Flügge – Leben mit einem Kind mit Behinderungen». In regelmässigen Onlinemeetings geben dort Eltern und Fachpersonen Inputs zu unterschiedlichen Aspekten des Aufziehens eines Kinds mit Behinderungen. Danach kommt ihr ins Spiel. In Diskussionsgruppen tauschen wir Erfahrungen aus und beantworten eure Fragen.

Alle Infos zu Flügge findet ihr hier: www.procap-bern.ch/fluegge

 


Zur Übersicht