Die Invalidenversicherung vergibt keine medizinischen Gutachten mehr an die PMEDA

Die Invalidenversicherung vergibt keine medizinischen Gutachten mehr an die PMEDA

Medizinische Gutachten sind oft ein wichtiger Bestandteil von IV-Verfahren. Sie beeinflussen den Entscheid der Versicherung massgeblich. Gutachten werden unter anderem von Gutachterstellen gemacht. Eine dieser Gutachterstellen war PMEDA. Viele Gutachten der PMEDA waren mangelhaft.


Gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom 4. Oktober 2023 vergeben Invalidenstellen keine neuen Aufträge mehr an die PMEDA. 

Was bedeutet das für Menschen, die von PMEDA begutachtet wurden?

  • Menschen, die sich noch in einem IV-Verfahren befinden und die noch keinen Entscheid haben, können das Gutachten bei der zuständigen IV-Stelle beanstanden, wenn sie nicht einverstanden sind.
  • Bei Menschen, bei denen bereits ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, kann eine prozessuale Revision in Frage kommen. Diese muss innert 90 Tagen seit Bekanntwerden der Mängel bei der zuständigen IV-Stelle beantragt werden. Die Frist hierfür läuft frühestens am 2. Januar 2024 ab. In jedem Einzelfall müssen Chancen und Risiken einer prozessualen Revision geprüft werden. Für diese individuelle Prüfung ist meistens die Einholung der IV-Akten notwendig. Damit hierfür genug Zeit bleibt, sollten sich die betroffenen Mitglieder möglichst bis Ende November 2023 bei der zuständigen Beratungsstelle melden.

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