Das Behindertenleistungsgesetz (BLG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Das Behindertenleistungsgesetz (BLG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Mit diesem neuen kantonalen Gesetz erfolgt ein Paradigmenwechsel. Das Ziel des neuen Gesetzes ist mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen.

 

Bisher haben Institutionen Gelder des Kantons erhalten. Neu bekommen Menschen mit Behinderungen nach ihrem Bedarf Gelder. So können sie auswählen, was sie damit bezahlen wollen. Sei dies zum Beispiel ein Heim oder Personen, die Pflege, Begleitung und Betreuung zu Hause organisieren.

Leistungen vom BLG sind da, um Lücken zu schliessen. Deshalb muss man vorher prüfen, ob einem andere Leistungen zustehen. Andere Leistungen sind zum Beispiel die Hilflosenentschädigung oder der Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung.

Die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zählen als Einführungszeit.

Was passiert jetzt?

  • Bei Menschen, die in einem Wohnheim leben, wird schrittweise der Wechsel in das neue System gemacht. Die Wohnheime wissen, wann der Wechsel stattfindet.
  • Menschen, die zu Hause leben, dürfen sich ab 1. Januar 2024 über Assistme.ch für BLG-Leistungen anmelden. Assistme.ch ist eine Webapplikation. Dort kann man sich mit dem BE-Login anmelden.

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