Was bisher geschah: Zur Bekämpfung der negativen Konsequenzen dieses Gesetzes (KFSG) und der damit eingeführten Verordnung (KFSV) haben wir ein Rechtsgutachten (Rechtsgutachten Molinari) erstellen lassen. Das Gutachten hat deutlich aufgezeigt, dass Elternbeiträge an stationäre Einrichtungen (z.B. Sonderschulheime) nicht zulässig sind, wenn diese einen Bildungszweck erfüllen, der durch den Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht abgedeckt ist. Darüber hinaus wird im Gutachten festgehalten, dass die aktuelle Berechnungsmethodik revisionsbedürftig ist. Parallel dazu wurde in der Herbstsession 2023 eine dringliche Motion (Vorstoss) einstimmig zu unseren Gunsten angenommen, welche eine Anpassung der rechtlichen Vorgaben fordert. Folglich hat das kantonale Jugendamt als Vollzugsbehörde eine Teilrevision der Verordnung vorgenommen. Procap Bern hat an der Konsultation teilgenommen (Stellungnahme). Mit Entscheid vom 2. April 2025 stimmte der Regierungsrat der Teilrevision der Verordnung (gültig ab 1. August 2025) zu. Die neue Verordnung können Sie hier abrufen.
In diesem Zusammenhang ziehen wir unsere Bilanz: Positiv hervorzuheben ist, dass der Regierungsrat die Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge überarbeitet hat und somit die störenden Schwelleneffekte wegfallen, ebenso wird nur noch das Einkommen von unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigt. Weiter können Eltern von Kindern in Sonderschulheimen auf Antrag hin von der Kostenbeteiligung befreit werden. Anstelle der regulären Kostenbeteiligung würden dann die deutlich tieferen Verpflegungskosten anfallen, welche stets mit einer stationären Unterbringung einhergehen. Nicht zufriedenstellend ist hingegen die Tatsache, dass die Verordnung erst im August 2025 in Kraft tritt. Gefordert war eine Überarbeitung per August 2024 – dieser Umstand ist leider unveränderbar und wir nehmen ihn vor dem Hintergrund vieler guten Veränderungen in Kauf.
Sollten Sie von diesen Kostenbeteiligungen betroffen sein, erhalten Sie vom kantonalen Jugendamt (KJA) die nötigen Informationen zum weiteren Vorgehen. Wichtig zu wissen ist, dass das KJA die Elternbeiträge bei bereits bestehenden Vereinbarungen neu berechnen wird. Sollten die ab August 2025 gültigen Elternbeiträge trotz revidierten rechtlichen Grundlagen zu Unstimmigkeiten führen, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Co-Geschäftsleiterin, Anita Advani, steht Ihnen für eine Kurzberatung zur Verfügung, wir können Sie jedoch nicht rechtlich vertreten.