Seit Anfang 2022 müssen sich Eltern, deren Konkubinatspartner*innen und teilweise Geschwister von Kindern mit Behinderungen, die im Internat einer Sonderschule übernachten im Kanton Bern einkommensabhängig an den Kosten beteiligen. Nebst dem finanziellen Einfluss auf die Lebensführung der betroffenen Familienmitglieder und extrem negativen Erwerbsanreizen untergräbt diese Regelung in bestimmten Fällen das Recht auf unentgeltlichen Schulunterricht. Sie steht auch im Konflikt mit diversen weiteren übergeordneten Normen. Wir haben dazu ein Rechtsgutachten von Prof. Eva Molinari, Fachhochschule Bern, erstellen lassen.
Die Schlussfolderungen des Rechtsgutachtens findet ihr hier: Schlussfolgerungen