Rechtsgutachten: Kostenbeteiligung bei stationärer Unterbringung von Kindern mit Behinderungen

Rechtsgutachten: Kostenbeteiligung bei stationärer Unterbringung von Kindern mit Behinderungen

Viele Eltern meldeten uns ihren Unmut über die neuen Regelungen bei der Kostenbeteiligung für die stationäre Unterbringung von Kindern mit Behinderungen. Wir haben nun ein Rechtsgutachten dazu erstellen lassen. Es zeigt für den Kanton Bern umfangreichen Handlungsbedarf.


Seit Anfang 2022 müssen sich Eltern, deren Konkubinatspartner*innen und teilweise Geschwister von Kindern mit Behinderungen, die im Internat einer Sonderschule übernachten im Kanton Bern einkommensabhängig an den Kosten beteiligen. Nebst dem finanziellen Einfluss auf die Lebensführung der betroffenen Familienmitglieder und extrem negativen Erwerbsanreizen untergräbt diese Regelung in bestimmten Fällen das Recht auf unentgeltlichen Schulunterricht. Sie steht auch im Konflikt mit diversen weiteren übergeordneten Normen. Wir haben dazu ein Rechtsgutachten von Prof. Eva Molinari, Fachhochschule Bern, erstellen lassen.

Das Gutachten findet ihr hier: Rechtsgutachten Rechtmässigkeit der Kostenbeteiligung bei stationärer Unterbringung von Kindern mit Behinderungen in einer Einrichtung mit besonderer Volksschule gemäss der Berner Gesetzgebung über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG [BSG 213.319] und KFSV [BSG 213.319.1])

Die Schlussfolderungen des Rechtsgutachtens findet ihr hier: Schlussfolgerungen


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