Grosser Erfolg für Kinder mit Behinderungen und ihre Familie

Grosser Erfolg für Kinder mit Behinderungen und ihre Familie

Der Berner Grossrat hat am 6. September 2023 eine breit abgestützte überparteiliche Motion einstimmig mit 146:0 Stimmen angenommen. Die Motion bringt für Familien von Kindern mit Behinderungen, die in einer Sonderschule übernachten grosse Erleichterungen.

 

Zuvor hatte eine Neuregelung der Kostenbeteiligung per 2022 einigen Familien hohe Zusatzkosten beschert. Aufgrund von Rückmeldungen von Eltern hat Procap Bern ein Rechtsgutachten bei Prof. Eva Molinari, Fachhochschule Bern, in Auftrag gegeben. Das Gutachten zeigt eine Reihe von rechtlichen Problemen auf.

In der Diskussion über die Motion wurde diese von allen Parteien engagiert unterstützt. Diverse Voten haben auch das Rechtsgutachten hingewiesen. Im Einzelnen verlangt die Motion grundlegende Korrekturen bis zum Schuljahr 2024/2025:

  1. Wenn immer eine Übernachtung in der Sonderschule einen schulermöglichenden Charakter hat, dürfen höchstens die Kosten in Rechnung gestellt werden, die auch zu Hause anfallen würden. Dies ist dem Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht (Art. 19 Bundesverfassung) geschuldet.
  2. Die Tarife sollen nicht mehr von einer Erwerbstätigkeit abhalten.
  3. Das Einkommen von Personen im Haushalt, die keine Unterhaltspflicht haben (z.B. Stiefeltern), soll nicht mehr bei der Kostenbeteiligung berücksichtigt werden.

Procap Bern freut sich sehr über diese einstimmige Entscheidung und wird die Umsetzung dieser Motion zusammen mit anderen Betroffenenorganisationen eng begleiten.


Zur Übersicht