Neue Regelung Beratungspauschale per 1. Januar 2025

Neue Regelung Beratungspauschale per 1. Januar 2025

Unsere mehrjährigen Mitglieder profitieren von einer kostenlosen Sozialversicherungsberatung. Bei Neumitglieder erheben wir jedoch eine Beratungspauschale.


Die Regelung der Beratungspauschalen wurde gesamtschweizerisch vereinheitlicht, und es gilt für Neumitgliedschaften ab dem 1. Januar 2025 folgende Regelung:

Wenn in den ersten zwei Mitgliedschaftsjahren Beratung bezogen wird, ist nebst dem Mitgliederbeitrag eine einmalige Beratungspauschale von CHF 350.- zu entrichten. Sollte der Einbezug unseres Rechtsdienstes von Procap Schweiz nötig sein, wird zusätzlich eine Pauschale von CHF 450.-  fällig.


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