Die Regelung der Beratungspauschalen wurde gesamtschweizerisch vereinheitlicht, und es gilt für Neumitgliedschaften ab dem 1. Januar 2025 folgende Regelung:
Wenn in den ersten zwei Mitgliedschaftsjahren Beratung bezogen wird, ist nebst dem Mitgliederbeitrag eine einmalige Beratungspauschale von CHF 350.- zu entrichten. Sollte der Einbezug unseres Rechtsdienstes von Procap Schweiz nötig sein, wird zusätzlich eine Pauschale von CHF 450.- fällig.